Unterhalt – Sorgerecht – Elterliche Obsorge

Der Unterhalt

Vor oder auch nach einer Scheidung kann der mit den Kindern lebende Elternteil Unterhalt vom anderen Elternteil verlangen. Eine Klage muss bei Gericht eingereicht werden. Das Gericht beantragt die Regelung des Sorgerechtes, der elterlichen Obsorge und des Unterhaltes.

Der Unterhalt wird aus einer Kombination des Einkommens und des Vermögens der Eltern im Zusammenhang mit den Bedürfnissen der Kinder berechnet. Das Urteil des Gerichtes hat im Durchschnitt eine Gültigkeit von zwei Jahren, da sich in diesem Zeitraum die Bedürfnisse der Kinder ändern können. Der Unterhalt ist jeden Monat zu bezahlen. Der Unterhalt ist eine der wenigen verpflichtenden Zahlungen, die direkt beim Arbeitgeber vollstreckt werden können.

Die elterliche Obsorge tragen meistens beide Elternteile, das Sorgerecht hat die Person, bei der das Kind lebt. Die elterliche Obsorge ist ein Recht, das alle allgemeinen, die Kinder betreffenden Themen, wie z. B. die Entscheidung, wann eine Operation für das Kind durchgeführt werden soll, regeln soll. Der Elternteil, der über das Sorgerecht verfügt, bestimmt den Alltag der Kinder.

Bei Kindern, deren Elternteile getrennt leben und sich in anderen EU Ländern aufhalten, gibt es bestimmte Vorschriften, die vom internationalen Privatrecht geregelt werden.

Wir sind zudem auf Vaterschaftsanfechtungen und -anerkennungen spezialisiert sowie auf Fälle, die auf dem Familienrecht basieren.

Jeder Fall hat seine Bedürfnisse und Individualitäten, die gesondert behandelt werden, um geeignete Lösungen zu finden.

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