Griechisches Immobilienrecht

Kauf und Verkauf einer Immobilie

- Vor dem Kauf oder Verkauf einer Immobilie findet eine Recherche beim Grundbuchamt statt. Diese soll nachweisen, ob die Immobilie frei von Lasten aller Art ist, keine Klagen in Bezug auf die Immobilie gegen den Eigentümer vorliegen und die Beschreibung der Immobilie in allen Verträgen konsistent ist.

- Unterschrift des Vertrages beim Notar:

Nach der Recherche beim Grundbuchamt muss eine Erklärung beim Finanzamt eingereicht werden, die den Verkauf beschreibt. Daraufhin werden Steuern bezahlt, erst dann kann der Vertrag unterschrieben werden. Dafür wird eine Bestätigung von der Gemeinde benötigt, dass keine an die Gemeinde zu entrichteten Gebühren mehr offen sind.

- Eintragung des Vertrags im Grundbuch

Sobald der Vertrag unterschrieben ist, wird die Übertragung im Grundbuch oder im Ktimatologio eingetragen, somit ist der Kauf der Immobilie abgeschlossen. Die Übermittlung des Bandes und der Nummer der Eintragung wird bestätigt.

- Erledigungen aller steuerlichen Einzelheiten, die mit dem Kaufvertrag einer Immobilie in Betracht kommen können:

Der Käufer erhält eine Steuernummer vom Finanzamt und muss innerhalb einer einmonatigen Frist eine Erklärung an die Steuerbehörde abgeben, wodurch er den Erwerb der Immobilie beim Finanzamt anmeldet. Nach dem Kauf ist er verpflichtet, jährlich eine Grundsteuer, genannt ENFIA, zu entrichten. Die Grundsteuer ist abhängig vom Immobilienpreis. Zusätzlich zur Grundsteuer muss eine Gemeindesteuer bezahlt werden.

- Legalisierung der vertraglich notwendigen Baufläche:

Seit 2011 ist eine Vertragsunterzeichnung in Griechenland nur möglich, wenn Immobilien legal und laut Baugenehmigung gebaut wurden. D. h. die tatsächliche Grundstücksfläche muss mit der Baugenehmigung übereinstimmen. Sollte dies nicht der Fall sein, muss die restliche Grundstücksfläche legalisiert werden. Der Ingenieur bzw. die Ingenieurin reicht einen Antrag beim zuständigen Ministerium ein, in dem das Haus, die Wohnung oder das Gebäude ausführlich beschrieben wird. Beschrieben werden die Bauteile, die ohne Genehmigung gebaut wurden, wie z. B. ein Zimmer, ein Balkon, ein Lagerraum etc. Nach Einreichung des Antrages muss eine bestimmte Summe als „Strafe“ beim Ministerium beglichen werden, um vom Ingenieur bzw. der Ingenieurin die Zustimmung für die Vertragsunterzeichnung zu erhalten.

In Zusammenarbeit mit IngenieurInnen und ArchitektInnen, bieten wir unseren MandantInnen eine vollständige Lösung zum Erwerb einer Immobilie an. Seit 2010 gibt es drei Gesetze, die den Legalisierungsprozess regeln. Das jetzige Gesetz ist am günstigsten, was Geldstrafen angeht. Auch EigentümerInnen, bei deren Immobilie kein Verkaufs- oder Kaufwunsch besteht, können von diesem Gesetz Gebrauch machen und ihre Immobilie legalisieren.

Die obigen Schritte sind eine allgemeine Auflistung aller notwendigen Schritte, die für eine Vertragsunterzeichnung benötigt werden. Auftretende Themen können jederzeit individuell bearbeitet werden. In Zusammenarbeit mit Fachleuten in ganz Griechenland bieten wir unseren MandantInnen die besten und effektivsten Lösungen für jedes individuell anfallende Thema an.

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