Familienrecht

Scheidungen

Das Scheidungsverfahren in Griechenland kann wie folgt verlaufen:

  1. Eine einvernehmliche Scheidung, mit der beide Eheleute einverstanden sind: Diese wird direkt beim Notar bzw. der Notarin erledigt, gleichzeitig werden die Pflichten gegenüber den minderjährigen Kindern vereinbart. Nach der Gesetzesänderung im Jahr 2018 wird im Fall einer einvernehmlichen Scheidung, das Scheidungsurteil vom Notar bzw. von der Notarin erteilt. Beide Eheleute unterschreiben einen Vertrag zur einvernehmlichen Trennung. Die Unterschriften werden vom Amtsrichter bzw. von der Amtsrichterin beglaubigt und der Zivilvertrag wird von zwei AnwältInnen unterschrieben. Nach 10 Tagen begeben sich beide Eheleute mit ihren AnwältInnen zum Notar bzw. zur Notarin und unterschreiben den Vertrag zur Eheauflösung. Sofern Kindern vorhanden sind, wird in diesem Vertrag gleichzeitig das Sorgerecht (die elterliche Obsorge) und der Unterhalt geregelt und festgehalten.
  2. Eine Scheidung, bei der der Antragsteller Tatsachen beschreibt, die zu einer Zerrüttung der Ehe geführt haben: In dieser Klage müssen Tatsachen beschrieben werden, die zu einer Zerrüttung der Ehe führen konnten. Diese Tatsachen müssen ausführlich und im Einzelnen beschrieben und die negativen Auswirkungen auf die Ehe erläutert werden.
  3. Wenn die Eheleute über zwei Jahre getrennt leben, ist dies ein Beweis einer zerrütteten Ehe, somit kann eine Scheidung beantragt werden. Der Antrag wird bei Gericht eingereicht und ein Zeuge bzw. eine Zeugin muss aussagen, dass die Eheleute seit über zwei Jahren getrennt leben. Das Sorgerecht (elterliche Obsorge) und der Unterhalt werden in diesem Fall in einer weiteren Klage gesondert geregelt.
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