Griechisches Deliktsrecht – Verkehrsunfälle

Nach einem Verkehrsunfall beraten wir die MandantInnen sowohl bezüglich der Einreichung der Klage bei Gericht als auch hinsichtlich des Strafverfahrens.

Wenn es im Zuge des Verkehrsunfalls zu einer strafbaren Handlung gekommen sein sollte, müssen die für eine Anklage erforderlichen Unterlagen sowohl vom Krankenhaus als auch von der Polizei abgeholt werden. Bei strafbaren Handlungen ist für die Strafsache die Staatsanwaltschaft zuständig. Der Geschädigte bekommt von der Staatsanwaltschaft eine Ladung zur Gerichtsverhandlung.

Es ist im Sinne aller Parteien, mit der Versicherung des Geschädigten in Kontakt zu treten und eine außergerichtliche Lösung zu finden. Ist diese Lösung nicht möglich, wird bei Gericht die Anklage eingereicht.

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