Erbrecht

Erben mit Testament – Erben ohne Testament – Erbschein – Erbschaftsannahme – Klagen im Zusammenhang mit Erbschaften – Pflichtrechtsteil – Erbschaftssteuern nach griechischem Recht.

Erbschaft mit Testament

Wenn ein ausländischer Bürger bzw. eine ausländische Bürgerin ein Testament in seinem bzw. ihrem Heimatland veröffentlicht, in dem Immobilien beinhaltet sind, die sich in Griechenland befinden, und er oder sie in diesem Testament regelt, wem diese Immobilien oder auch anders Eigentum hinterlassen werden sollen, wird Folgendes benötigt:

  • Das Testament muss in den am Landesgericht Athen geführten Büchern eingetragen werden.
  • Eine Bestätigung vom Nachlassgericht des Heimatlandes ist immer notwendig. In dieser soll bestätigt werden, dass kein weiteres Testament existiert oder veröffentlicht wurde.
  • Die ErbInnen müssen eine Steuernummer in Griechenland bekommen.
  • Sterbeurkunde mit Apostille

Erst nach Erfüllung dieser Voraussetzungen kann es zu einer Erbschaftsannahme beim Notar bzw. bei der Notarin kommen. Im Vertrag werden alle Immobilien sowie weiteres vorhandenes Eigentum beschrieben. Wenn es sich um Immobilien handelt, müssen diese laut Baugenehmigung gebaut worden sein, andernfalls wäre es von Vorteil (aber derzeit nicht verpflichtend), die Immobilie im Voraus zu legalisieren, um in Zukunft bei einem Verkaufswunsch eine Änderung des Erbschaftsvertrages zu vermeiden.

Erbschaft ohne Testament

- Hier gilt immer das Recht des Staates, dessen Staatsangehörigkeit der bzw. die Verstorbene und der Erbe bzw. die Erbin besitzen. Im Fall von unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten ist auf das internationale Privatrecht oder die EU-Verordnung zurückzugreifen. Wenn ein solcher Fall vorliegt, wendet der griechische Notar bzw. die griechische Notarin das ausländische Recht an.

- Benötigt werden die Sterbeurkunde, ein Auszug aus dem Familienbuch und eine Bestätigung vom Amtsgericht, dass kein weiteres Testament vorliegt. Alle Unterlagen müssen eine Apostille tragen.

- Die ErbInnen erhalten eine griechische Steuernummer und können das Erbe annehmen.

In jedem Fall wird vom Erben bzw. von der Erbin einer Immobilie der Kaufvertrag dieser Immobilie benötigt. Wurde der Bau nicht laut Baugenehmigung durchgeführt, ist es auch hier vom Vorteil, im Voraus die illegal erbauten Bauteile zu legalisieren, damit auch hier die Änderung des Vertrages für die Erbschaftsannahme vermieden wird.

Erbschein

Der Erbschein wird vom Gericht ausgestellt und wird in den meisten Fällen vom Erben bzw. von der Erbin bei geerbten Geldsummen benötigt. Der Erbschein wird meistens von der Bank angefordert, sofern es sich um eine Geldsumme von über € 10.000 handelt oder schwer zu erkennen ist, welche ErbInnen im Erbfall vorhanden sind.  (hier weiß ich nicht was sie sagen möchte, sie hat den Satz sehr komisch geschrieben)

Auch ein europäischer Erbschein kann ausgestellt werden. Dieser kann dann direkt in den EU Ländern angewendet werden. Damit eine Person in Griechenland einen EU-Erbschein erhält, muss sie vor dem Richter bzw. der Richterin im Voraus nachweisen, dass sie Eigentümer bzw. Eigentümerin eines Vermögens in einem EU-Land ist.

Allgemein

Den gesetzlichen Pflichtteil können in Griechenland, mit einigen Ausnahmen, nur die Kinder oder der Ehegatte bzw. die Ehegattin in Anspruch nehmen. Vom Anspruch auf einen gesetzlichen Pflichtteil sind z. B. Personen, die schon länger im Ausland leben, ausgenommen.

Ein Erbvertrag oder ein Testament, bei dem zwei Personen (meistens ein Ehepaar) Erblasser sind, ist in Griechenland nicht gültig. Ein Testament kann nur von einer Person geschrieben und unterschrieben werden. Wenn in einem Testament zwei Unterschriften beinhaltet sind, meistens die eines Zeugen bzw. einer Zeugin und des Erblassers bzw. der Erblasserin, wird dieses in manchen Fällen veröffentlicht, jedoch kann der Richter bzw. die Richterin dieses Testament auch für nicht rechtsgültig erklären und es nicht veröffentlichen.

Die obigen Schritte sind eine allgemeine Auflistung aller notwendigen Schritte, die für eine Vertragsunterzeichnung benötigt werden. Individuelle Themen können jederzeit bearbeitet werden. In Zusammenarbeit mit Fachleuten in ganz Griechenland, bieten wir unseren MandantInnen die besten und effektivsten Lösungen für jedes individuell anfallende Thema an. Wie z. B. Klagen im Zusammenhang mit dem Erbe, nach welchem Recht geerbt wird, ob die Entscheidung von dem bzw. der Verstorbenen beschlossen wurde und alle weiteren speziellen Themen, die auftreten können.

to top button
de_DE_formal
el de_DE_formal